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 > Schalldämmung in lauten Umgebungen

Restaurants, Konferenzhallen, Sporthallen, Hallenbäder, Schulspeisesäle, überdachte Schulhöfe, Ausstellungs- oder Bahnhofshallen... An all diesen Orten entsteht durch die Unterhaltung der Menschen ein erhöhter Schallpegel (zwischen 75 und 95 dB(A)) und ein relativ gleichmäßiges Raumgeräusch, das aber oftmals als Stimmengewirr wahrgenommen wird. Wenn das Raumgeräusch eine gewisse Intensität erreicht, müssen die Raumnutzer die Stimme heben, bzw. schreien, um sich weiterhin unterhalten zu können, denn nur durch Sprachverständlichkeit ist eine gute Verstehensleistung gewährleistet. Die Sprachverständlichkeit entsteht durch das Verhältnis zwischen dem Schallsignal (der gesprochenen Sprache) und dem Raumgeräusch (Stimmengewirr).

 

Die Stimmleistung eines Menschen ist jedoch begrenzt und die Raumnutzer beginnen, weniger zu sprechen, wodurch das Raumgeräusch gleichmäßiger wird.

 

Somit geschieht es bei bestimmten akustischen Bedingungen, dass die Raumnutzer gleichzeitig für die Ursache verantwortlich sind und unter dem Effekt leiden. Diese „stufenweise Steigerung der Lautstärke“ nennt sich „Cocktailparty-Effekt“ und kann dadurch vermieden werden, dass versucht wird, unter der kritischen Schwelle zu bleiben, bei der sie entsteht.

 

Durch Messungen der Entwicklung von Schallpegeln in Abhängigkeit von Räumen und Raumnutzern (Erwachsenen oder Kindern) wurden Lärmschwellen festgelegt, die nicht überschritten werden dürfen.


Welche Leuten umgebungen ?

 

Der unangenehme Cocktailparty-Effekt setzt bei Erwachsenen zu einem anderen Zeitpunkt ein als bei Kindern, die oft laut reden oder schreien.
In solchen Räumen wie Restaurants oder anderen Orten, an denen sich Menschen versammeln, sollte eine Lärmschwelle von 72 dB(A) nicht überschritten werden, um den Cocktaileffekt zu vermeiden. Bei Räumen, in denen sich Kinder befinden, sollten 80 dB(A) nicht überschritten werden, denn über dieser Lärmschwelle können die Menschen, die dort arbeiten, taub werden.